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Aufbewahrungsfristen legen fest, wie lange Sie Rechnungen, Kontoauszüge und andere Geschäftsunterlagen aufbewahren müssen, bevor Sie sie vernichten dürfen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt für die meisten Buchungsbelege eine kürzere Frist: acht statt zehn Jahre. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Aufbewahrungsfrist für welche Steuerunterlagen und Belege gilt, wann sie zu laufen beginnt und was passiert, wenn Sie sich nicht daran halten. * Was sich ändert: Rechnungen und andere Buchungsbelege
Alina
Kurz gesagt: ZUGFeRD und XRechnung sind beides zulässige E-Rechnungsformate nach der europäischen Norm EN 16931 — sie stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sondern haben unterschiedliche Einsatzbereiche. ZUGFeRD ist ein Hybridformat aus PDF und eingebettetem XML und eignet sich besonders für Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B). XRechnung ist ein reines XML-Format und für Rechnungen an Behörden und öffentliche Auftraggeber (B2G) vorgeschrieben. Wer E-Rechnungen empfängt, muss beide Formate
Alina