Verfahrensdokumentation nach GoBD

Verfahrensdokumentation nach GoBD

Eine Verfahrensdokumentation nach GoBD beschreibt schriftlich, wie Belege in Ihrem Betrieb entstehen, erfasst, verarbeitet und aufbewahrt werden


Diesen Beitrag teilen

Eine Verfahrensdokumentation nach GoBD beschreibt schriftlich, wie Belege in Ihrem Betrieb entstehen, erfasst, verarbeitet und aufbewahrt werden – vom Eingang einer Rechnung bis zur unveränderbaren Ablage. Sie ist für jeden Betrieb Pflicht, der Belege mit IT-Unterstützung führt, und lässt sich mit einer Vorlage und etwas Vorbereitung gut an einem Abend erstellen. Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, was hineingehört, wer verantwortlich ist und wie Sie eine kostenlose Vorlage sinnvoll auf Ihren Betrieb anpassen.

  • Was es ist: Die schriftliche Beschreibung des Weges, den ein Beleg in Ihrem Unternehmen nimmt – Grundlage für eine nachvollziehbare, IT-gestützte Buchführung nach GoBD.
  • Für wen: Für alle Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen, die Belege digital erfassen – auch für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Umfang und Detailtiefe richten sich nach der Komplexität Ihrer Abläufe.
  • Aufbau: Fünf Teile – allgemeine Beschreibung, Anwenderdokumentation, technische Systemdokumentation, Betriebsdokumentation und internes Kontrollsystem (IKS).
  • Risiko ohne Dokumentation: Keine automatische Verwerfung der Buchführung, aber ein höheres Risiko der Beanstandung und einer Schätzung nach § 162 AO.
  • Wer macht was: Sie beschreiben Ihre Abläufe, der Steuerberater prüft und ordnet sie den GoBD zu.

Was ist eine Verfahrensdokumentation nach GoBD?

Die Abkürzung GoBD steht für die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Dahinter verbirgt sich ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), das festlegt, wie Unternehmen ihre Buchführung und ihre Belege digital erfassen, verarbeiten und aufbewahren müssen. Kurz gesagt: Die GoBD sind die Spielregeln für eine ordnungsmäßige Buchführung im digitalen Zeitalter.

Und was ist eine Verfahrensdokumentation in diesem Zusammenhang? Die Verfahrensdokumentation ist die schriftliche Beschreibung, wie Belege in Ihrem Betrieb entstehen, erfasst, verarbeitet und archiviert werden. Sie beantwortet – vom Eingang einer Rechnung bis zur revisionssicheren Ablage – die Frage: Welchen Weg nimmt ein Beleg bei Ihnen im Unternehmen, und wer ist dafür verantwortlich?

Anders gesagt: Während Ihre Buchführung das Ergebnis zeigt, beschreibt die Verfahrensdokumentation den Weg dorthin. Sie macht Ihre Abläufe für eine außenstehende, sachverständige Person nachvollziehbar – etwa für eine Prüferin oder einen Prüfer des Finanzamts, aber auch für eine neue Mitarbeiterin, die Ihre Belegablage übernimmt.

Ein einfaches Beispiel für einen solchen dokumentierten Ablauf:

  • Eine Eingangsrechnung trifft per E-Mail ein.
  • Sie wird an einem festen Ort gespeichert und mit einem Datum versehen.
  • Sie wird der Buchhaltung zugeordnet und an den Steuerberater übergeben.
  • Sie wird unveränderbar archiviert und bleibt für die Dauer der Aufbewahrungsfrist auffindbar.

Genau dieser Ablauf – wer macht was, womit und in welcher Reihenfolge – wird in der Verfahrensdokumentation festgehalten. Warum das insbesondere bei einer Betriebsprüfung eine Rolle spielt und welches Risiko nach § 162 der Abgabenordnung (AO, das Grundgesetz des deutschen Steuerverfahrens) besteht, wenn die Dokumentation fehlt, sehen wir uns im nächsten Abschnitt an.

Warum das Finanzamt danach fragt: Verfahrensdokumentation bei der Betriebsprüfung
Der Ablauf einer Betriebsprüfung in vier Schritten.

Warum das Finanzamt danach fragt: Verfahrensdokumentation bei der Betriebsprüfung

Wenn eine Betriebsprüfung ansteht, gehört die Verfahrensdokumentation häufig zu den ersten Unterlagen, die der Prüfer sehen möchte. Der Grund ist naheliegend: Er kann Ihre Belege und Buchungen nicht in dem Moment beobachten, in dem sie entstehen. Also braucht er eine Beschreibung, die ihm erklärt, wie ein Beleg in Ihrem Betrieb entsteht, erfasst, verbucht und schließlich aufbewahrt wird. Die Verfahrensdokumentation ist damit weniger ein bürokratisches Formular als vielmehr das Werkzeug, mit dem sich ein Außenstehender ein geordnetes Bild von Ihrer Buchführung machen kann.

Was der Prüfer damit beurteilt

Die GoBD verlangen, dass eine Buchführung nachvollziehbar und nachprüfbar ist. Diese beiden Anforderungen prüft der Betriebsprüfer nicht abstrakt, sondern anhand konkreter Vorgänge – und die Verfahrensdokumentation ist der rote Faden, an dem er sich entlanghangelt:

  • Verständlichkeit: Kann ein sachverständiger Dritter die Abläufe in angemessener Zeit erfassen, ohne dass Sie danebensitzen und alles erklären?
  • Vollständigkeit: Ist erkennbar, dass kein Beleg auf dem Weg vom Briefkasten oder Postfach bis in die Buchhaltung verloren geht?
  • Plausibilität: Passt das, was auf dem Papier beschrieben ist, zu dem, was im Betrieb tatsächlich geschieht?

Anders gesagt: Der Prüfer nutzt die Dokumentation, um von einer einzelnen Buchung zurück zum Ursprungsbeleg zu gelangen – und umgekehrt. Ist dieser Weg sauber beschrieben und im Betrieb auch so gelebt, gilt die Buchführung als geordnet.

Was passiert ohne Verfahrensdokumentation?
Unsortierte Belege erschweren die Nachvollziehbarkeit.

Was passiert ohne Verfahrensdokumentation?

Das Fehlen der Verfahrensdokumentation ist kein Bagatellfall, aber auch kein Automatismus, der sofort die gesamte Buchführung zu Fall bringt. Wichtig ist die sachliche Einordnung: Eine fehlende oder lückenhafte Dokumentation führt bei der Betriebsprüfung nicht unmittelbar dazu, dass Ihre komplette Buchführung verworfen wird. Sie erhöht jedoch das Risiko, dass der Prüfer die Ordnungsmäßigkeit anzweifelt – und im ungünstigen Fall eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 der Abgabenordnung (AO) in Betracht zieht. § 162 AO regelt, dass das Finanzamt die Grundlagen für die Steuer schätzen darf, wenn es sie nicht ermitteln oder berechnen kann.

Für Sie bedeutet das im Kern: Wer die eigenen Abläufe verständlich dokumentiert hat, kann dem Prüfer die Nachprüfung erheblich erleichtern und Rückfragen von vornherein abfangen. Wer nichts vorlegen kann, muss dieselben Abläufe im Prüfungsgespräch mündlich rekonstruieren – aufwendiger, fehleranfälliger und ohne den geordneten Nachweis, den ein Dokument liefert.

Warum die GoBD überhaupt danach verlangen

Die GoBD wurden zuletzt im Jahr 2019 aktualisiert. Ihr Zweck ist es, Transparenz über die Vorgänge rund um die Buchführung zu schaffen. Genau deshalb fragt das Finanzamt nach der Verfahrensdokumentation: Sie soll einen umfassenden Überblick über alle Schritte geben, die aus einem Papier- oder E-Mail-Beleg am Ende einen Eintrag in Ihrer Buchhaltung machen. Je klarer dieser Überblick ist, desto zügiger verläuft in der Regel auch die Prüfung selbst.

Wer muss eine Verfahrensdokumentation erstellen – gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmen?

Die kurze Antwort lautet: Die Verfahrensdokumentation ist keine Frage der Firmengröße, sondern der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Das GoBD-Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) richtet sich an alle, die steuerlich relevante Unterlagen mit Hilfe von IT-Systemen erstellen, empfangen oder aufbewahren. Sobald Sie Belege elektronisch erfassen, per E-Mail erhalten oder in einem System ablegen, greifen diese Grundsätze – unabhängig davon, ob Sie eine große Buchhaltung oder nur einen Ordner und ein Postfach betreiben.

„GoBD“ steht dabei für die Verwaltungsauffassung des BMF dazu, wie eine ordnungsmäßige, IT-gestützte Buchführung auszusehen hat. Die Verfahrensdokumentation ist ein Baustein davon: Sie beschreibt, wie Ihre Belege vom Eingang bis zur Aufbewahrung durch das Unternehmen laufen. Wer diese Prozesse hat, soll sie auch schriftlich festhalten können.

Wer muss eine Verfahrensdokumentation erstellen?

Betroffen ist grundsätzlich jede und jeder Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichtige. Für die Praxis heißt das: Die Verantwortung für die Erstellung liegt bei Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer. Ihr Steuerberater kann unterstützen, die Prozesse aber niemand außer Ihnen selbst im Detail kennen. Die folgende Übersicht ordnet die typischen Fibalo-Zielgruppen ein:

Branche / Tätigkeit Typische Prozesse Was die Verfahrensdokumentation abbilden sollte
Handwerk Rechnungen an Kunden, Materialeinkauf, Fotobelege von Tankquittungen Belegerfassung unterwegs, Ablage der Ausgangsrechnungen, digitale Weitergabe
Gastronomie Bargeschäfte, Kassensystem, Wareneinkauf Kassenführung, Umgang mit Kassenbelegen, Schnittstelle zur Buchhaltung
Einzelhandel Kasse, Lieferantenrechnungen, Retouren Kassenabläufe, Rechnungseingang, Zuordnung der Belege
IT-Freelancer / kleine Agentur Wenige Ausgangsrechnungen, viele digitale Eingangsbelege per E-Mail Empfang und Speicherung digitaler Rechnungen, geordnete Ablage
Kleinunternehmen Überschaubare Belegmengen, oft eine Person für die Verwaltung Schlanke Beschreibung der wenigen Abläufe – kurz, aber vollständig

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmen?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) betrifft die Umsatzsteuer – also die Frage, ob Sie Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Von den Aufzeichnungspflichten und damit von der Verfahrensdokumentation befreit sie Sie nicht. Auch wer als Kleinunternehmer nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt, verarbeitet Belege digital und sollte diesen Weg beschreiben können.

Der entscheidende Punkt: Umfang und Detailtiefe der Dokumentation richten sich nach der Komplexität Ihrer Abläufe, nicht allein nach der Firmengröße oder dem Umsatz. Ein IT-Freelancer mit einer Handvoll digitaler Rechnungen pro Monat kommt mit einer knappen, präzisen Beschreibung aus. Ein Gastronomiebetrieb mit Kassensystem und täglichen Bargeschäften hat mehr Prozesse zu erfassen – und braucht entsprechend mehr Seiten. Ziel ist in beiden Fällen dasselbe: Ein sachverständiger Dritter, etwa ein Prüfer des Finanzamts, soll den Weg Ihrer Belege in vertretbarer Zeit gedanklich mitverfolgen können.

Fehlt die Verfahrensdokumentation, wird die Buchführung dadurch nicht automatisch verworfen. Sie erhöht aber das Risiko einer Beanstandung und im Zweifel einer Schätzung nach § 162 Abgabenordnung (AO) – der Vorschrift, die dem Finanzamt erlaubt, Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, wenn sie sich nicht sicher ermitteln lassen. Genau deshalb lohnt sich eine kurze, saubere Beschreibung Ihrer Prozesse für jeden Betrieb – vom Ein-Personen-Büro bis zum wachsenden Handwerksbetrieb.

Aus fünf Teilen aufgebaut: Was in eine Verfahrensdokumentation gehört
Die fünf Bestandteile einer vollständigen Verfahrensdokumentation.

Aus fünf Teilen aufgebaut: Was in eine Verfahrensdokumentation gehört

Eine Verfahrensdokumentation ist kein einzelnes Schriftstück, sondern eine Sammlung, die Ihre Buchführungsabläufe von der Rechnung bis zur Ablage nachvollziehbar beschreibt. Nach den GoBD (den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Unterlagen in elektronischer Form) gliedert sich eine vollständige Verfahrensdokumentation in fünf Teile. Jeder dieser fünf Bestandteile beantwortet eine andere Frage: Was tun Sie, wie tun es Ihre Mitarbeiter, mit welcher Technik, wie läuft der Betrieb im Alltag – und wie stellen Sie sicher, dass dabei nichts schiefgeht.

Die folgende Tabelle zeigt den Aufbau der Verfahrensdokumentation in fünf Teilen. Sie beantwortet damit die häufig gestellte Frage, was in eine Verfahrensdokumentation gehört, jeweils mit einem konkreten Beispiel aus einem kleinen Betrieb.

Teil Beantwortet die Frage Was hineingehört Beispiel aus einem Kleinbetrieb
1. Allgemeine Beschreibung Wer sind Sie und was machen Sie? Kurzer Überblick über das Unternehmen, die Art der Tätigkeit und die grundsätzlichen Buchführungsprozesse. Ein Malerbetrieb beschreibt: Handwerksbetrieb mit zwei Angestellten, Einnahmen aus Aufträgen für Privat- und Gewerbekunden, Belege entstehen als Papierrechnungen und als PDF per E-Mail.
2. Anwenderdokumentation Wie arbeiten die Menschen mit dem System? Beschreibung, wie die eingesetzte Software im Alltag bedient wird – vom Erfassen eines Belegs bis zur Weitergabe an die Buchhaltung. Eine Bäckerei hält fest: Kassenbelege werden abends fotografiert und in die App hochgeladen, Lieferantenrechnungen landen im Rechnungspostfach und werden dort einmal wöchentlich geprüft.
3. Technische Systemdokumentation Welche Technik steckt dahinter? Übersicht der eingesetzten Programme, Versionen, Schnittstellen und Datenspeicher – also die technische Seite der Buchführung. Ein IT-Freelancer listet: Rechnungsprogramm, Cloud-Speicher für Belege, DATEV-Export an die Kanzlei sowie die Angabe, wo die Daten gespeichert werden.
4. Betriebsdokumentation Wie läuft der Betrieb konkret ab? Beschreibung der laufenden Abläufe: Wer macht wann was, wie werden Datensicherungen erstellt, wie wird bei Störungen reagiert. Ein Restaurant beschreibt: Tagesabschluss der Kasse jeden Abend durch die Inhaberin, wöchentliche Datensicherung, monatliche Übergabe der Belege an den Steuerberater.
5. Internes Kontrollsystem (IKS) Wie stellen Sie sicher, dass alles korrekt bleibt? Beschreibung der eingebauten Kontrollen, die Fehler und Manipulationen verhindern sollen. Siehe Erläuterung unten.

Der fünfte Teil im Detail: das interne Kontrollsystem (IKS)

Der fünfte Bestandteil sorgt oft für Fragezeichen, dabei steckt dahinter ein einfacher Gedanke: Das interne Kontrollsystem – kurz IKS – beschreibt die Kontrollen, mit denen Sie sicherstellen, dass Ihre Belege und Buchungen vollständig, richtig und unverändert bleiben. Es geht nicht um komplizierte Technik, sondern um nachvollziehbare Regeln in Ihrem Betrieb.

Typischerweise beschreibt das IKS drei Arten von Kontrollen:

  • Zugriffsrechte – Wer darf welche Daten sehen und ändern? Beispiel: Nur die Inhaberin darf Buchungen löschen, die Aushilfe darf Belege nur erfassen, aber nicht bearbeiten.
  • Plausibilitätsprüfungen – Kontrollen, die auffällige oder unvollständige Angaben erkennen. Beispiel: Bevor eine Rechnung weitergegeben wird, wird geprüft, ob Rechnungsdatum, Betrag und Umsatzsteuer zusammenpassen.
  • Funktionstrennung – Wichtige Schritte liegen nicht vollständig in einer Hand. Beispiel: Eine Person erfasst die Eingangsrechnung, eine zweite gibt die Zahlung frei.

In einem kleinen Betrieb sind diese Kontrollen naturgemäß schlanker als in einem großen Unternehmen. Wichtig ist, dass Sie die Kontrollen beschreiben, die tatsächlich bei Ihnen gelten – auch wenn das in einem Ein-Personen-Betrieb bedeutet, dass Sie festhalten, welche Prüfschritte Sie selbst vor der Übergabe an den Steuerberater durchführen.

Zusammen ergeben diese fünf Teile ein rundes Bild: Wer die Verfahrensdokumentation in fünf Teilen aufbaut, kann einem Außenstehenden Schritt für Schritt zeigen, wie ein Beleg durch den Betrieb wandert und an welcher Stelle er auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft wird.

Schritt für Schritt: So erstellen Sie Ihre Verfahrensdokumentation an einem Abend
Von der Bestandsaufnahme bis zur fertigen Verfahrensdokumentation.

Schritt für Schritt: So erstellen Sie Ihre Verfahrensdokumentation an einem Abend

Die gute Nachricht vorweg: Wenn Sie Ihre Abläufe kennen, ist die Erstellung der Verfahrensdokumentation nach GoBD keine Wissenschaft. Sie müssen keinen juristischen Text verfassen, sondern schlicht aufschreiben, wie ein Beleg bei Ihnen tatsächlich vom Eingang bis zur Buchung wandert. Genau hier liegt der wichtigste Grundsatz: Die Dokumentation muss den gelebten Prozess abbilden, nicht einen idealen Wunschzustand. Wer beschreibt, dass jeder Beleg sofort gescannt wird, in der Praxis aber einen Schuhkarton führt, dokumentiert das Falsche.

Die folgende Anleitung führt Sie in sieben Schritten durch die Erstellung. Als roter Faden dient ein Beispiel, das viele kleine Betriebe kennen: eine Eingangsrechnung, die per E-Mail ankommt und am Monatsende beim Steuerberater landet.

Schritt 1: Den Belegfluss aufschreiben, so wie er wirklich läuft

Nehmen Sie ein leeres Blatt und verfolgen Sie einen einzelnen Beleg von Anfang bis Ende. Beschreiben Sie jede Station in ganzen Sätzen. Für unser Beispiel könnte das so aussehen:

  • Eine Lieferantenrechnung geht als PDF im E-Mail-Postfach rechnung@… ein.
  • Die Person im Büro prüft sachlich und rechnerisch, ob Leistung und Betrag stimmen.
  • Das PDF wird in einem Ordner „Eingangsrechnungen“ abgelegt und mit Datum und Lieferant benannt.
  • Am Monatsende werden alle Belege gesammelt an den Steuerberater übergeben.

Machen Sie dasselbe für die anderen typischen Belegarten in Ihrem Betrieb – Ausgangsrechnungen, Bargeldbelege aus der Kasse, Bankauszüge, Bewirtungsbelege.

Schritt 2: Beteiligte Personen und Programme benennen

Notieren Sie, wer welchen Schritt macht und mit welchem Werkzeug. Also: Wer öffnet das Postfach? Wer prüft die Rechnung? In welchem Programm oder Ordner werden Belege gespeichert? Wer hat Zugriff, wer nicht? Diese Angaben brauchen Sie später für gleich mehrere Bestandteile.

Schritt 3: Aufbewahrung und Datensicherung festhalten

Beschreiben Sie, wo die digitalen Belege liegen (z. B. Server, Cloud-Speicher, Buchhaltungsprogramm) und wie sie gesichert werden. Halten Sie fest, wie oft eine Datensicherung läuft und wer sie verantwortet. Auch der Punkt, dass ein PDF nach der Ablage nicht mehr verändert werden kann, gehört hierher.

Schritt 4: Kontrollen aufschreiben – wer prüft wen?

Dieser Schritt wird oft vergessen, ist aber Pflichtbestandteil. Schreiben Sie auf, welche Kontrollen verhindern, dass Belege verloren gehen oder falsch gebucht werden. In unserem Beispiel etwa: das Vier-Augen-Prinzip bei Rechnungen über einem selbst gesetzten Betrag, der Abgleich der abgelegten Belege mit dem Bankkonto oder eine monatliche Vollständigkeitskontrolle vor der Übergabe an den Steuerberater.

Schritt 5: Den Weg zum Steuerberater und den Export beschreiben
Der monatliche Weg der Belege zum Steuerberater.

Schritt 5: Den Weg zum Steuerberater und den Export beschreiben

Halten Sie fest, in welcher Form und in welchem Rhythmus die Belege die Buchhaltung erreichen. In unserem Beispiel endet der Weg mit einem DATEV-Export (eine strukturierte Datei im Format der DATEV-Software, mit der nahezu alle Steuerberater in Deutschland arbeiten). Beschreiben Sie kurz, wer diesen Export erzeugt, was er enthält und wie er übergeben wird. Danach übernimmt die Kanzlei die eigentliche Verbuchung – auch dieser Schnittpunkt gehört in die Dokumentation.

Schritt 6: Alles einordnen – in die fünf Bestandteile

Jetzt sortieren Sie Ihre Notizen aus den Schritten 1 bis 5 in die fünf vorgeschriebenen Bestandteile ein. Die Zuordnung fällt leichter, als es zunächst klingt:

Bestandteil Hierhin gehören Ihre Notizen zu …
Allgemeine Beschreibung Was Ihr Betrieb macht, welche Belegarten anfallen, welches System eingesetzt wird (Überblick aus Schritt 1 und 2)
Anwenderdokumentation Wer welchen Handgriff macht: E-Mail öffnen, prüfen, ablegen, benennen (Schritt 1 und 2)
Technische Systemdokumentation Eingesetzte Programme, Ordnerstrukturen, Speicherorte, Schnittstellen (Schritt 2 und 3)
Betriebsdokumentation Datensicherung, Zugriffsrechte, laufender Betrieb, Übergabe und DATEV-Export (Schritt 3 und 5)
Internes Kontrollsystem (IKS) Alle Kontrollen und Prüfschritte aus Schritt 4

Wenn zu einem der fünf Bestandteile noch nichts auf Ihrem Blatt steht, ist das ein klares Zeichen, dass hier eine Lücke besteht – füllen Sie sie, bevor Sie weitermachen.

Schritt 7: Freigeben, datieren und versionieren
Freigeben, datieren, versionieren – die letzten drei Schritte.

Schritt 7: Freigeben, datieren und versionieren

Zum Schluss braucht das Dokument einen verantwortlichen Freigeber – in der Regel die Geschäftsführung oder Inhaberin bzw. Inhaber. Versehen Sie es mit einem Erstellungsdatum und einer Versionsnummer. Das ist mehr als Formalität: Ändert sich Ihr Prozess – etwa weil Sie das Postfach wechseln oder eine Software einführen –, erstellen Sie eine neue Version und lassen die alte nachvollziehbar bestehen. So können Sie später belegen, welcher Ablauf in welchem Zeitraum galt.

Wer sich vorab notiert, wie ein einzelner Beleg tatsächlich durch den Betrieb läuft, beantwortet damit die Frage „Wie erstelle ich selbst eine Verfahrensdokumentation?“ bereits zur Hälfte. Der Rest ist Ordnen und Freigeben – gut machbar an einem konzentrierten Abend.

Sonderfall ersetzendes Scannen: Belege digitalisieren und Papier vernichten

Ein großer Teil der Belege kommt noch immer auf Papier ins Haus: der Tankbeleg, die Handwerkerrechnung, der Kassenbon vom Großmarkt. Beim sogenannten „ersetzenden Scannen“ digitalisieren Sie diese Papierbelege und dürfen anschließend das Original vernichten – der Scan tritt an dessen Stelle und gilt als aufbewahrungspflichtiger Beleg. Möglich ist das, weil die GoBD (die Regeln der Finanzverwaltung für die ordnungsmäßige elektronische Buchführung) die bildliche Erfassung von Papierbelegen ausdrücklich zulassen.

Der entscheidende Punkt: Damit ein gescannter Beleg das Papieroriginal ersetzen darf, muss der Digitalisierungsvorgang nachvollziehbar und immer gleich ablaufen. Genau hier greift die Verfahrensdokumentation ersetzendes Scannen. Sie beschreibt schriftlich, wer scannt, mit welchem Gerät, wie die Qualität geprüft wird und wann das Papier vernichtet werden darf. Ohne diese Beschreibung ist der einzelne Scan zwar vorhanden, aber der Ablauf ist für eine prüfende Person nicht überprüfbar.

Die vier Voraussetzungen für ersetzendes Scannen

Die Digitalisierung von Belegen muss vier Grundanforderungen erfüllen, die sich aus den GoBD ableiten:

  • Vollständigkeit: Der gesamte Beleg wird erfasst – Vorder- und gegebenenfalls Rückseite, Anhänge, handschriftliche Vermerke.
  • Bildliche Übereinstimmung: Der Scan gibt das Original inhaltlich und optisch korrekt wieder, farbige Angaben bleiben lesbar, wenn sie eine Bedeutung haben.
  • Unveränderbarkeit: Nach dem Scan darf das Dokument nicht mehr verändert werden; spätere Zugriffe müssen protokolliert sein.
  • Nachvollziehbarkeit: Der Ablauf ist so dokumentiert, dass ein sachverständiger Dritter ihn ohne Ihre Hilfe verstehen kann.
Checkliste: Der Ablauf beim ersetzenden Scannen
Vier Schritte für ein GoBD-konformes ersetzendes Scannen.

Checkliste: Der Ablauf beim ersetzenden Scannen

  1. Scan-Vorgang: Legen Sie fest, wer scannt, mit welchem Gerät (Multifunktionsdrucker, Smartphone-App, Dokumentenscanner) und in welchem Dateiformat. Jeder Papierbeleg wird zeitnah nach Eingang erfasst.
  2. Qualitätskontrolle: Prüfen Sie unmittelbar nach dem Scan, ob der Beleg vollständig, gerade und gut lesbar erfasst ist. Fehlerhafte Scans werden wiederholt, nicht nachbearbeitet.
  3. Freigabe: Eine benannte Person bestätigt, dass der Scan das Original korrekt wiedergibt. Halten Sie fest, wer diese Freigabe erteilt – bei kleinen Betrieben ist das oft dieselbe Person, die scannt.
  4. Vernichtung des Papiers: Erst nach erfolgreicher Qualitätskontrolle und Freigabe darf das Original vernichtet werden. Beschreiben Sie in der Verfahrensdokumentation, ab wann und wie Sie Papier entsorgen.

Wann Sie das Papier besser aufheben

Nicht jeder Papierbeleg darf ersetzend gescannt und anschließend vernichtet werden. Es gibt Dokumente, für die außerhalb des Steuerrechts eine Aufbewahrung im Original vorgeschrieben ist oder bei denen das Original einen eigenen Beweiswert hat. Dazu zählen typischerweise:

  • Urkunden und notariell beglaubigte Dokumente,
  • Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen in Papierform,
  • Zolldokumente und Belege, die eine handschriftliche Originalunterschrift mit rechtlicher Bedeutung tragen.

Ob ein bestimmter Beleg in Ihrer Branche im Original bleiben muss, hängt vom Einzelfall ab. Sprechen Sie diese Frage mit Ihrer Steuerkanzlei ab, bevor Sie eine Vernichtungsregel in Ihre Verfahrensdokumentation aufnehmen – so ist von Anfang an klar, welche Belege digitalisiert und welche zusätzlich physisch aufbewahrt werden.

Kostenlose Vorlage und Checkliste zur Verfahrensdokumentation herunterladen
Die kostenlose Vorlage deckt alle fünf Bestandteile ab.

Kostenlose Vorlage und Checkliste zur Verfahrensdokumentation herunterladen

Ein leeres Textdokument vor sich zu haben und bei null anzufangen, ist der häufigste Grund, warum die Verfahrensdokumentation liegen bleibt. Eine Vorlage nimmt Ihnen diesen ersten, oft blockierenden Schritt ab: Sie bekommen ein fertiges Gerüst mit allen Kapiteln, die eine Dokumentation nach GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) enthalten sollte, und füllen nur noch die Passagen aus, die Ihren Betrieb betreffen.

Vorlage herunterladen (PDF)

Checkliste: Diese Inhalte muss Ihre Verfahrensdokumentation abdecken

Bevor Sie eine Vorlage öffnen, hilft eine kurze Selbstprüfung. Gehen Sie die folgende Checkliste zur Verfahrensdokumentation Punkt für Punkt durch – jeder Haken steht für einen Abschnitt, den Sie später konkret beschreiben:

  • Allgemeine Beschreibung: Was macht Ihr Betrieb, welche Belegarten fallen an (Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Kassenbons, Kontoauszüge) und welche Software setzen Sie ein?
  • Anwenderdokumentation: Wer im Betrieb macht was mit einem Beleg – vom Eingang über die Prüfung und Freigabe bis zur Ablage?
  • Technische Systemdokumentation: Welche Programme, Schnittstellen und Speicherorte sind beteiligt, und wie hängen sie zusammen?
  • Betriebsdokumentation: Wie werden die Systeme im laufenden Betrieb gesichert, gewartet und gegen Datenverlust geschützt?
  • Internes Kontrollsystem (IKS): Welche Kontrollen stellen sicher, dass kein Beleg verloren geht und Daten unverändert bleiben – etwa Vier-Augen-Prinzip, Zugriffsrechte oder regelmäßige Abgleiche?

Wichtig: Es sind fünf Teile, nicht vier. Viele Muster im Internet nennen nur die ersten vier Bereiche und lassen das interne Kontrollsystem weg. Das IKS beschreibt, wie Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Aufzeichnungen absichern, und gehört ausdrücklich dazu.

So ist die Vorlage aufgebaut
Eine ausgefüllte Vorlage mit Checkliste und Platzhaltern.

So ist die Vorlage aufgebaut

Eine brauchbare Verfahrensdokumentation-Vorlage (kostenlos oder käuflich) folgt genau dieser Fünfteilung. Sie finden pro Teil ein eigenes Kapitel mit vorformulierten Erklärtexten und Platzhaltern, die Sie ersetzen. Die folgende Tabelle zeigt, was in jedem Kapitel steht und was Sie selbst eintragen:

Kapitel der Vorlage Was schon vorformuliert ist Was Sie selbst ergänzen
Allgemeine Beschreibung Struktur, Erklärung der Belegarten Firmenname, Branche, eingesetzte Programme
Anwenderdokumentation Musterablauf „Beleg von Eingang bis Ablage“ Ihre Namen/Rollen, tatsächliche Arbeitsschritte
Technische Systemdokumentation Erklärung von Schnittstellen und Speicherorten Ihre konkreten Systeme und Verbindungen
Betriebsdokumentation Vorlage für Backup- und Wartungsregeln Ihr Sicherungsintervall, Verantwortliche
Internes Kontrollsystem Katalog möglicher Kontrollen Welche Kontrollen bei Ihnen tatsächlich laufen

Ein Muster ist ein Gerüst – kein fertiges Dokument

Der entscheidende Punkt: Eine Vorlage beschreibt einen gedachten Musterbetrieb, nicht Ihren. Sie ist erst dann eine gültige Verfahrensdokumentation, wenn sie Ihren echten Ablauf abbildet. Wenn im Muster steht, dass Rechnungen zweimal geprüft werden, bei Ihnen aber nur einmal, dann muss die Dokumentation das ehrliche „einmal“ nennen. Eine Prüferin oder ein Prüfer vergleicht die Beschreibung mit der gelebten Praxis – Abweichungen zwischen Papier und Wirklichkeit sind auffälliger als eine schlichte, aber zutreffende Darstellung.

Passen Sie die Vorlage deshalb in drei Durchgängen an:

  1. Löschen Sie alle Passagen, die auf Ihren Betrieb nicht zutreffen, ersatzlos.
  2. Ersetzen Sie jeden Platzhalter durch Ihre echten Namen, Programme und Fristen.
  3. Gehen Sie den beschriebenen Weg eines Belegs einmal in Gedanken durch und prüfen Sie, ob die Vorlage ihn korrekt wiedergibt.

Eine kostenfreie Muster-Verfahrensdokumentation zur geordneten Belegablage stellt beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV e. V.) als PDF mit Anwendungshinweisen bereit. Ein solches Muster ist ein guter Startpunkt – die Anpassung an Ihren Betrieb bleibt aber Ihre Aufgabe und lässt sich, wie im vorigen Abschnitt beschrieben, gut an einem Abend erledigen.

Zusammenarbeit mit dem Steuerberater: Wer macht was?

Eine häufige Frage lautet: Wer erstellt die Verfahrensdokumentation – der Betrieb selbst oder das Steuerbüro? Die Antwort liegt in der Mitte. Die Dokumentation beschreibt, wie in Ihrem Unternehmen tatsächlich mit Belegen und Daten umgegangen wird. Diese Abläufe kennen nur Sie, denn Sie fotografieren die Tankquittung, Sie legen die Eingangsrechnung ab, Sie exportieren die Kassendaten. Der Steuerberater sitzt nicht in Ihrem Büro und kann diese Praxis nicht aus der Ferne erfinden. Deshalb ist die Beschreibung Ihrer Prozesse Ihre Aufgabe.

Der Steuerberater kommt aus einer anderen Richtung dazu. Er prüft die fertige Beschreibung mit fachlichem Blick, ordnet sie den Anforderungen der GoBD zu und weist auf Lücken hin – etwa wenn ein Verarbeitungsschritt fehlt oder eine Angabe zu ungenau formuliert ist. Diese Unterstützung durch den Steuerberater ist wertvoll, ersetzt aber nicht Ihren Teil der Arbeit. Umgekehrt kann eine Software wie Fibalo Ihnen die technische Beschreibung nicht abnehmen, wohl aber liefern: Wie Belege erfasst, geordnet und weitergegeben werden, lässt sich anhand des tatsächlichen Ablaufs sauber dokumentieren.

Die Rollenteilung im Überblick

Aufgabe Betrieb Steuerberater
Abläufe beschreiben (Belegeingang, Erfassung, Ablage, Archivierung) Hauptverantwortung —
Eingesetzte Systeme und Zugriffsrechte auflisten Hauptverantwortung ergänzt bei Bedarf
Zuordnung zu den GoBD-Anforderungen prüfen — Hauptverantwortung
Lücken und unklare Formulierungen benennen bessert nach Hauptverantwortung
Dokumentation aktuell halten bei Prozessänderungen Hauptverantwortung berät auf Anfrage

Wichtig ist: Die Verantwortung für die Richtigkeit der Buchführung bleibt beim Unternehmen. Der Steuerberater ist dabei Ihr fachlicher Partner, nicht die Stelle, die Ihnen die Beschreibung abnimmt.

Warum eine saubere Dokumentation die monatliche Zusammenarbeit erleichtert

Wenn festgehalten ist, in welcher Form Belege ankommen, wie sie benannt und wo sie abgelegt werden, muss dieser Rhythmus nicht bei jeder Übergabe neu erklärt werden. Das Steuerbüro weiß, was es bekommt und in welcher Struktur – und kann direkt verbuchen, statt Rückfragen zu stellen. Das spart auf beiden Seiten Zeit, besonders wenn Belege monatlich strukturiert übergeben werden, etwa als geordneter DATEV-Export (das von der DATEV eG entwickelte Standardformat, das Steuerkanzleien für die Buchführung nutzen).

Für konkrete Fragen zu Ihrem Betrieb – etwa welche Besonderheiten Ihre Branche mitbringt oder wie einzelne Sachverhalte zu behandeln sind – ist das Gespräch mit Ihrem Steuerberater der richtige Weg. Dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufig gestellte Fragen zur Verfahrensdokumentation

Zum Abschluss finden Sie hier die wichtigsten Fragen kurz und direkt beantwortet. Die folgenden Antworten fassen zusammen, was in den vorherigen Abschnitten ausführlicher erklärt wurde.

Ist eine Verfahrensdokumentation Pflicht?

Ja. Die Pflicht zur Verfahrensdokumentation ergibt sich aus den GoBD, dem entsprechenden Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Wer Bücher und Aufzeichnungen ganz oder teilweise mit IT-Unterstützung führt – also etwa mit einer Kasse, einem Rechnungsprogramm oder digitaler Belegablage –, muss die dabei eingesetzten Verfahren nachvollziehbar beschreiben.

Was passiert bei fehlender Verfahrensdokumentation?

Eine fehlende Verfahrensdokumentation führt nicht automatisch dazu, dass die gesamte Buchführung verworfen wird. Sie erhöht bei einer Betriebsprüfung aber das Risiko, dass die Buchführung als formell mangelhaft eingestuft wird – und damit die Möglichkeit einer Schätzung nach § 162 der Abgabenordnung (AO), also einer eigenständigen Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt. Entscheidend ist laut GoBD, dass die sachliche Richtigkeit Ihrer Buchführung trotz des Mangels erkennbar bleibt.

Wie oft muss ich die Verfahrensdokumentation aktualisieren?

Es gibt keine feste Frist im Kalender. Die GoBD verlangen, dass die Dokumentation stets den tatsächlich gelebten Prozess abbildet. Sie aktualisieren sie also immer dann, wenn sich etwas Wesentliches ändert – zum Beispiel ein Wechsel des Kassensystems, eine neue Software für die Belegerfassung oder eine geänderte Zuständigkeit im Büro. Nach jeder Änderung sollten Sie Datum und Versionsstand vermerken, damit die Historie nachvollziehbar bleibt.

Reicht eine kostenlose Vorlage aus?

Eine Vorlage ist ein sinnvoller Ausgangspunkt und spart Zeit, weil die Struktur bereits steht. Sie ersetzt aber nicht die Beschreibung Ihrer eigenen Abläufe: Eine Verfahrensdokumentation soll gerade die konkreten Prozesse in Ihrem Betrieb transparent machen. Übernehmen Sie eine Vorlage daher nicht unverändert, sondern passen Sie jeden Abschnitt an Ihre tatsächlichen Systeme, Zuständigkeiten und Aufbewahrungswege an.

Gilt die Verfahrensdokumentation auch für Kleinunternehmer?

Die GoBD unterscheiden nicht nach Unternehmensgröße oder danach, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Sobald Sie steuerlich relevante Aufzeichnungen mit IT-Unterstützung führen, gilt die Pflicht grundsätzlich auch für Sie. Umfang und Detailtiefe dürfen sich jedoch am Prinzip der Verhältnismäßigkeit orientieren: Ein Einzelunternehmen mit wenigen Belegen pro Monat kommt mit einer deutlich schlankeren Dokumentation aus als ein Betrieb mit mehreren Systemen und Mitarbeitenden.

Muss mein Steuerberater die Verfahrensdokumentation erstellen?

Nein. Verantwortlich für die Verfahrensdokumentation sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer, da nur Sie die internen Abläufe im Detail kennen. Ihr Steuerberater kann Sie dabei aber unterstützen, die Inhalte prüfen und Formulierungen zu den GoBD einordnen. Wie sich diese Aufgaben sinnvoll aufteilen lassen, lesen Sie im vorherigen Abschnitt zur Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Fazit: Ein Abend Arbeit, der sich auszahlt

Eine Verfahrensdokumentation ist keine Kür für große Unternehmen, sondern ein schlanker, gut machbarer Nachweis, den jeder Betrieb mit digitaler Belegverarbeitung führen sollte. Wenn Sie den Weg eines einzelnen Belegs ehrlich aufschreiben, die fünf Bestandteile abdecken und das Dokument datiert freigeben, haben Sie das Wesentliche erledigt – und erleichtern sich zugleich die monatliche Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerkanzlei. Je klarer Ihre Abläufe beschrieben sind, desto weniger Rückfragen entstehen und desto zügiger verläuft im Ernstfall auch eine Prüfung.

Wenn Sie den beschriebenen Belegweg nicht nur dokumentieren, sondern auch im Alltag geordnet halten möchten, hilft Ihnen Fibalo dabei: Belege werden über den Monat per E-Mail, Foto und angebundene Systeme gesammelt und einmal monatlich als sauberer, strukturierter DATEV-Export an Ihren Steuerberater übergeben – genau der klare Ablauf, den Ihre Verfahrensdokumentation abbilden soll.Belege den ganzen Monat sammeln und einmal im Monat sauber übergeben: vorbereitende Buchhaltung mit Fibalo.


Diesen Beitrag teilen